Front Running – Definition & Beispiel

Autor: Maik Engelkamp Inhaltlich geprüft von: Philipp Berger

Front Running - Definition
Front Running - Definition

Front Running (deutsch etwa „vorauslaufen“, auch „Tailgating“) bezeichnet den Handel mit Wertpapieren oder Derivaten auf Grundlage vertraulicher Informationen über eine bevorstehende große Transaktion („Block Trade“), die den Kurs des betreffenden Wertpapiers maßgeblich beeinflussen wird.

Im weiteren Sinne kann Front Running als eine Unterform des Insiderhandels verstanden werden, bei der Geschäfte auf Basis nicht veröffentlichter Informationen getätigt werden, beispielsweise in Bezug auf die finanzielle oder operative Situation eines Unternehmens.

Typischerweise sind einzelne Broker, Brokerunternehmen, Market-Maker, Anlageberater oder Investmentanalysten involviert. Dabei erfolgt der Handel oft über nicht offengelegte oder nicht überwachte Konten, um regulatorische Kontrollen zu umgehen.

Front Running in Deutschland

Viele Finanzaufsichtsbehörden stufen Front Running als illegal ein, da es gegen Vorschriften zur Marktmanipulation und zum Insiderhandel verstößt. In Deutschland verweist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insbesondere auf die EU-Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR), die klare Regelungen zu Insidergeschäften und Marktmissbrauch enthält.

  • Art. 14 MAR: Verbot von Insidergeschäften und der unrechtmäßigen Weitergabe von Insiderinformationen.
  • Art. 8 MAR: Definition von Insidergeschäften, einschließlich Erwerb, Veräußerung, Stornierung oder Änderung von Aufträgen unter Nutzung von Insiderinformationen.
  • Art. 9 MAR: Ausnahmen vom Insiderhandelsverbot – darunter bestimmte legitime Handlungen, wie die normale Ausführung von Kundenaufträgen.
  • Erwägungsgrund 30 MAR: Hier wird explizit erwähnt, dass „Frontrunning“ eine verbotene Tätigkeit ist, wenn Eigengeschäfte in Kenntnis von Kundenaufträgen getätigt werden.

Rechtliche Grundlagen in den USA

Auch in den USA ist Front Running eine verbotene Praxis und wird von mehreren Regulierungsbehörden überwacht, insbesondere von der Securities and Exchange Commission (SEC) und der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA).

  • Securities Exchange Act von 1934 (§ 10(b)) & SEC Rule 10b-5: Diese Regelungen verbieten betrügerische und manipulative Praktiken im Wertpapierhandel, einschließlich des missbräuchlichen Einsatzes nicht-öffentlicher Informationen, was auch auf Front Running zutrifft.
  • FINRA Rule 5270: Diese Vorschrift untersagt es Wertpapierfirmen und Händlern, in Eigeninteresse Wertpapiertransaktionen auszuführen, wenn sie Kenntnis über bevorstehende Kundenaufträge haben.
  • Investment Advisers Act von 1940 (§ 206): Enthält allgemeine Treuepflichten für Investmentberater und verbietet betrügerisches Verhalten gegenüber Kunden, einschließlich Front Running.

Verstöße werden von den US-Behörden mit empfindlichen Strafen geahndet, die von hohen Geldbußen über Lizenzentzug bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen reichen können.

Ablauf von Front Running

Front Running liegt in der Regel vor, wenn ein Finanzakteur vertrauliche Informationen („Insider-Informationen“) über eine bevorstehende große Transaktion in einem Wertpapier oder Derivat erhält und diese nutzt, um sich vorzeitig strategisch zu positionieren. Es wird also versucht, von den durch die Transaktion ausgelösten Kursbewegungen zu profitieren, bevor diese eingepreist werden.

Ein typisches Beispiel

Ein Broker erhält einen Großauftrag eines institutionellen Investors, beispielsweise den Kauf von 500.000 Aktien eines Unternehmens. Noch bevor der Broker den Auftrag für seinen Kunden ausführt, kauft er selbst eine größere Menge der gleichen Aktie. Sobald der Kundenauftrag den Markt erreicht und den Preis nach oben treibt, verkauft der Broker seine zuvor erworbenen Aktien mit Gewinn.

Herausforderungen bei der Nachweisführung

Der Nachweis von Front Running ist nicht immer einfach, da moderne computergestützte Handelssysteme die Beweisführung unter anderem durch folgende Praktiken erschweren

  • Fragmentierung von Aufträgen: Das Splitten großer Orders in viele kleine Teilorders auf, um Kursschwankungen zu vermeiden.
  • Hochfrequenzhandel (HFT): Automatisierte Systeme erkennen große Orders blitzschnell und können sich innerhalb von Millisekunden vor diese setzen („Order Anticipation“), was in einigen Fällen legal ist, aber ähnliche Effekte wie Front Running haben kann.

Zudem gibt es ähnliche, aber nicht notwendigerweise illegale Praktiken wie das „Order Matching“ oder „Penny Jumping“, bei denen Trader versuchen, vor großen Limit-Orders zu handeln.

Beispiel

Ein Analyst eines großen Finanzdienstleisters erhält vertrauliche Informationen von einer internen Quelle aus einer anderen Abteilung. Er erfährt, dass ein institutioneller Kunde beabsichtigt, eine große Kauforder für ein bestimmtes Wertpapier zu platzieren. Aufgrund des hohen Volumens dieser Transaktion ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kurs des Wertpapiers kurzfristig steigen wird, da die starke Nachfrage das Angebot übersteigt.

Noch bevor die Kundenorder offiziell ausgeführt wird, nutzt der Analyst sein Insiderwissen und kauft selbst Anteile des Wertpapiers, um von der erwarteten Kurssteigerung zu profitieren. Sobald der Preis aufgrund der Großorder steigt, verkauft er seine Position mit Gewinn.

Da diese Handlung auf nicht-öffentlichen Informationen basiert und den Markt sowie den Kunden benachteiligt, handelt es sich eindeutig um strafbares Front Running.

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