Dividendengarantie (Aktien) – Definition & Beispiel
Dividendengarantie (auch „Garantiedividende“) bezeichnet das Leistungsversprechen eines Unternehmens an einen Teil seiner Aktionäre, meist die Inhaber von Vorzugsaktien, unabhängig vom Geschäftserfolg eine Mindestdividende pro Aktie zu zahlen. Dieses Leistungsversprechen ist jedoch keine Garantie im gesetzlichen Sinne, weshalb bei einer schlechten Finanzlage die Dividendenausschüttung auch entfallen kann.
Dividendengarantie im Rahmen eines BGAV
Die Dividendengarantie im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BGAV) nach § 304 AktG ist eine wiederkehrende Geldleistung, die der Mehrheitsaktionär (i.d.R. mit mehr als 75 % der Anteile) typischerweise nach einer Übernahme oder Mehrheitsbeteiligung an die Minderheitsaktionäre zahlen muss.
Diese Zahlung dient als Kompensation dafür, dass die Tochtergesellschaft ihren Gewinn an die Muttergesellschaft abführt und die Minderheitsaktionäre keine reguläre Dividende mehr erhalten. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird durch einen Gutachter oder im Streitfall durch ein Gericht festgelegt und orientiert sich an der bisherigen Ertragskraft des Unternehmens sowie an marktüblichen Dividendenrenditen.
Garantiedividende im Fall von kumulativen Vorzugsaktien
Kumulative Vorzugsaktien sind eine besondere Form von Aktien, bei denen die Aktionäre einen Anspruch auf eine bevorzugte Dividendenzahlung haben. Falls die Dividende in einem Geschäftsjahr aufgrund eines niedrigen Gewinns oder Verlusts nicht ausgeschüttet wird, bleibt der Anspruch bestehen und wird in den Folgejahren nachgezahlt, sobald ein ausreichender Gewinn erzielt wird.
Grundsätzlich besitzen Vorzugsaktionäre kein Stimmrecht. Nach § 140 Abs. 2 AktG erhalten sie jedoch ein vorübergehendes Stimmrecht, wenn die Vorzugsdividende in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gezahlt wurde. Dieses Stimmrecht bleibt bestehen, bis alle rückständigen Dividenden vollständig ausgeglichen sind.
Wie sicher ist die Dividendengarantie?
Im Falle eines Dividendenausfalls haben die Inhaber beider Aktiengattungen grundsätzlich Anspruch auf Nachzahlung der ausgefallenen Mindestdividende. Dabei gilt, dass die Garantiedividende immer vor der regulären Dividende gezahlt wird. Eine Dividendengarantie bietet jedoch keinen absoluten Schutz vor unternehmerischen Risiken. Im Extremfall kann es vorkommen, dass Aktiengesellschaften nicht in der Lage sind, diese Garantie zu erfüllen.
Beispiel für eine Garantiedividende
Ein deutscher Automobilhersteller gibt zwei Arten von Aktien heraus: Stammaktien und Vorzugsaktien.
- Stammaktien sind die regulären Anteilsscheine des Unternehmens und verbriefen somit alle gesetzlich vorgeschriebenen Aktionärsrechte, inklusive des Stimmrechts auf der Hauptversammlung des Unternehmens.
- Die Anteilseigner der Vorzugsaktien des Unternehmens verzichten hingegen auf ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung, um im Gegenzug eine Dividendengarantie in Höhe von 2,00 EUR je Aktie zu erhalten.
Erwirtschaftet das Unternehmen in einem schwächeren Wirtschaftsjahr keine ausreichenden Gewinne, um eine reguläre Dividende auszuschütten, erhalten die Inhaber der Vorzugsaktien dennoch die garantierte Dividende in Höhe von 2,00 EUR. Somit kompensiert die Dividendengarantie die entsprechenden Aktionäre für den Verzicht auf ihr Stimmrecht.
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