Ausübung von Optionen – Erklärung und Beispiel

Autor: Pit Wilkens Inhaltlich geprüft von: Philipp-Malte Lingnau

Die Ausübung einer Option bedeutet, dass der Käufer der Option sein Recht geltend macht, den zugrundeliegenden Basiswert zu einem vorher festgelegten Preis (Strike) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Diese Transaktion erfolgt gemäß den zuvor vereinbarten Vertragsbedingungen. Dabei wurden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Option der Basiswert (Underlying), die Kontraktgröße, die Laufzeit, die Art der Ausübung sowie der Strike eindeutig definitiert.

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Was unter Ausübung von Optionen zu verstehen ist

Die Ausübung von Optionen wird dann gewählt, wenn es nicht sinnvoll oder gewünscht ist, die Position verfallen zu lassen oder sie zu schließen. In diesem Fall übt der Optionskäufer sein Recht aus, den Basiswert zum im Kontrakt festgelegten Strike-Preis zu kaufen oder zu verkaufen, unabhängig vom aktuellen Kurs der Aktie zum Zeitpunkt der Ausübung.

Im Allgemeinen hat der Optionshändler drei Möglichkeiten, mit einer offenen Position umzugehen:

Hinweis: Die meisten Optionskontrakte werden nicht ausgeübt. Stattdessen verfallen sie wertlos, wenn sie keinen inneren Wert haben, oder die Position wird geschlossen. Diese Verteilung ergibt sich auch daraus, dass der Ertrag bei Ausübung der Optionen geringer wäre als bei Glattstellung der Position.

Ablauf

Damit eine Option ausgeübt werden kann, muss der Broker vom Optionsinhaber eine entsprechende Weisung erhalten. Dies geschieht in der Regel über den Online-Zugang des Brokers oder über eine Handelssoftware. Der Broker informiert dann den Verkäufer der Option über die Ausübung.

Die Weiterleitung dieser Information erfolgt mithilfe der jeweiligen Clearingstelle. Der Optionsverkäufer ist verpflichtet, den Vertrag umgehend zu erfüllen und den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen.

  • Die Ausübung einer Call-Option gewährt dem Käufer das Recht, den Basiswert innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zum Strike-Preis zu kaufen.
  • Die Ausübung einer Put-Option gewährt dem Käufer das Recht, den Basiswert innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zum Strike-Preis zu verkaufen.

Faktoren bei der Ausübung von Optionen

Nicht zu jedem Zeitpunkt ist die Ausübung einer Option sinnvoll oder überhaupt möglich. Diese Entscheidung hängt von folgenden Faktoren ab.

Art des Optionskontraktes (engl. „Style“)

Im Optionshandel werden europäische und amerikanische Optionen unterschieden.

  • Europäische Optionen können nur am Verfallstag ausgeübt werden.
  • Amerikanische Optionen können dagegen an jedem Handelstag innerhalb der Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Somit ermöglichen sie eine vorzeitige Ausübung.

Sperrfristen

Aktienoptionen für Mitarbeiter sind häufig mit Sperrfristen versehen. Die Option kann somit erst nach Ablauf dieser Frist ausgeübt werden. Selbst wenn die Ausübung der Option aufgrund eines amerikanischen Stiles grundsätzlich möglich wäre, besteht dieses Recht dann erst verspätet.

Kosten-/ Nutzen-Überlegung

Nur weil die Ausübung der Option technisch möglich ist, muss sie nicht zwingend wirtschaftlich sinnvoll sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn die Option zum Ausübungszeitpunkt im Geld (in the money) notiert. Andernfalls könnte die Transaktion zu besseren Konditionen an der Börse abgewickelt werden. Zusätzlich muss der Optionshändler sich überlegen, ob die Transaktionskosten vom möglichen Gewinn gedeckt werden.

Steuern

Insbesondere bei Optionen als Gehaltsbestandteil sind Steuern und Abgaben zu bedenken. Sobald die Option ausgeübt wird, ist ein entsprechender Gewinn von einem (deutschen) Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu betrachten und somit zu versteuern. Dieser Umstand ist auch im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu berücksichtigen.

Vorzeitige Ausübung von Optionen

Die vorzeitige Ausübung ist nur bei amerikanischen Optionen möglich. Im Rahmen dieser Ausübung vor dem Fälligkeitstermin entscheidet sich der Optionshändler, das verbriefte Recht an Anspruch zu nehmen, bevor die vereinbarte Vertragslaufzeit verstrichen ist.

  • Optionen, die tief im Geld (deep in the money) notieren und eine geringe Restlaufzeit aufweisen, verfügen über einen geringen Zeitwert. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine Option vorzeitig auszuüben, statt die Position zu schließen.
  • Liegt eine Option nicht weit genug im Geld, kann es sinnvoller sein, die Position glattzustellen. Durch das Eingehen einer Gegenposition, also den Kauf oder Verkauf einer anderen Option, kann der Optionshändler vom verbleibenden Zeitwert profitieren.

Beispiel zur Ausübung einer Put-Option

Ein Optionshändler kauft eine Put-Option (Verkaufsoption) mit einem Strike von 150 Euro auf die Allianz SE. Der Optionskontrakt beinhaltet 100 Anteile des Basiswertes. Folglich kann der Optionshändler 100 Allianz Aktien zu insgesamt 15.000 Euro verkaufen. Für den Optionskontrakt fällt eine Prämie von 660 Euro an. Diese erhält der Verkäufer der Option. Handelsgebühren werden dabei nicht berücksichtigt.

Handelsszenario

Am Fälligkeitstag der Option liegt der Kurs der Allianz Aktie bei 140 Euro. Damit ist die Option im Geld. Der Käufer erzielt einen Gewinn, da der Basiswert zu 150 Euro verkauft werden kann, obwohl der aktuelle Kurs 10 Euro niedriger liegt. Deshalb übt der Optionshändler die Verkaufsoption aus. Nach Abzug der gezahlten Prämie verbleibt ein Gewinn von 340 Euro.

Gewinn~bei~Ausübung~(Put\text{-}Option)=(Strike-Kurs~des~Basiswertes)*Kontraktgröße-Prämie
(150~EUR-140~EUR)*100~Stück-660~EUR=340~EUR

Barausgleich vs. physische Lieferung

Der genaue Ablauf der Ausübung ist unter anderem davon abhängig, ob für die Option ein Barausgleich oder die physische Lieferung vereinbart wurde.

  • Im Falle des Barausgleichs wird dem Optionshändler der Differenzbetrag zwischen Strike und Tageskurs gutgeschrieben.
  • Bei der physischen Lieferung wird dagegen die Aktie tatsächlich verkauft. Im Gegenzug erhält der Inhaber der Option den gesamten Verkaufserlös von 15.000 Euro.

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