Ausübung von Optionen – Erklärung und Beispiel
Die Ausübung einer Option bedeutet, dass der Käufer sein Recht nutzt, den Basiswert zum vereinbarten Strike-Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Die Transaktion erfolgt gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen, die Basiswert, Kontraktgröße, Laufzeit, Ausübungsart und Strike-Preis umfassen. Im Folgenden wird erläutert, wie dieses Verfahren funktioniert, wann es sinnvoll sein kann und welche Alternativen es gibt.
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Ausübung von Optionen – Definition
Die Ausübung einer Option ist der Vorgang, bei dem der Optionskäufer von seinem Recht Gebrauch macht, den Basiswert (z. B. Aktie) zum vereinbarten Strike-Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Der Stillhalter (Verkäufer) kann diese Entscheidung nicht selbst treffen, sondern ist im Falle der Ausübung verpflichtet, den Basiswert gemäß den Vertragsbedingungen zu liefern oder abzunehmen.
Wann wird eine Option ausgeübt?
Eine Option wird in der Regel dann ausgeübt, wenn sie In The Money (ITM) ist, d.h. wenn der Basiswert bei einem Call über dem Strike oder bei einem Put unter dem Strike liegt, da eine Ausübung Out of The Money (OTM) normalerweise nicht sinnvoll wäre.
Liegt der zugrunde liegende Aktienkurs… | …über dem Strike | …unter dem Strike |
---|---|---|
Ein Call ist… | …im Geld (ITM) und wird typischerweise ausgeübt | …aus dem Geld (OTM) und verfällt |
Ein Put ist… | …aus dem Geld (OTM) und verfällt | …im Geld (ITM) und wird typischerweise ausgeübt |
Ausübung von Optionsscheinen
Die Ausübung von Optionsscheinen ähnelt der von Optionen, jedoch werden sie ausschließlich von Emittenten (bspw. Banken) ausgegeben und nicht standardisiert an Börsen gehandelt. Die Abwicklung erfolgt direkt über den Emittenten, wodurch ein Emittentenrisiko entsteht – im Gegensatz zu börsengehandelten Optionen, bei denen eine zentrale Clearingstelle das Kontrahentenrisiko übernimmt.
Faktoren bei der Ausübung von Optionen
Die Entscheidung, eine Option auszuüben, ist nicht zu jedem Zeitpunkt sinnvoll oder möglich. Verschiedene Faktoren beeinflussen, ob und wann eine Ausübung vorteilhaft ist.
Art des Optionskontraktes (engl. „Style“)
Im Optionshandel wird zwischen europäischen und amerikanischen Optionen unterschieden:
- Europäische Optionen können nur am Verfallstag ausgeübt werden.
- Amerikanische Optionen können an jedem Handelstag während der Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit einer frühzeitigen Ausübung (z.B. um Dividenden zu erhalten).
Sperrfristen
Aktienoptionen für Mitarbeiter (Employee Stock Options) sind häufig mit Sperrfristen versehen. Während dieser Zeit kann die Option nicht ausgeübt werden, selbst wenn sie im Geld ist und grundsätzlich ausübbar wäre. Erst nach Ablauf der Sperrfrist erhält der Mitarbeiter das Recht zur Ausübung.
Kosten-/ Nutzen-Überlegung
Eine Ausübung ist in der Regel vorteilhaft, wenn die Option im Geld (ITM) notiert und der potenzielle Gewinn die anfallenden Transaktionskosten übersteigt. Bei Optionen mit hohen Bid-Ask-Spreads kann eine vorzeitige Ausübung jedoch die sinnvollere Alternative zum Verkauf sein.
Steuern
Wird eine Option ausgeübt, kann dies steuerliche Verpflichtungen auslösen. In Deutschland wird der Gewinn aus der Ausübung als geldwerter Vorteil betrachtet und unterliegt der Einkommensteuer sowie ggf. Sozialabgaben. Bei einer späteren Veräußerung der erhaltenen Aktien fällt zusätzlich Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn an.
Internationale Regelungen können je nach Land unterschiedlich sein, insbesondere bei grenzüberschreitender Beschäftigung.
Vorzeitige Ausübung von Optionen
Eine frühzeitige Ausübung bedeutet, dass der Optionsinhaber sein verbrieftes Recht vor dem Fälligkeitstermin wahrnimmt, um den zugrunde liegenden Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen. Dies kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie z.B.:
- Optionen tief im Geld („Deep in the Money“) mit geringer Restlaufzeit: Optionen, die kurz vor Fälligkeit weit im Geld sind, haben einen hohen inneren Wert, aber oft nur noch einen geringen oder gar keinen Zeitwert. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Option vorzeitig auszuüben.
- Dividendenstrategie bei Call-Optionen: Ein häufiger Grund für die vorzeitige Ausübung ist eine bevorstehende Dividendenzahlung. Da Optionsinhaber keine Dividenden erhalten, kann es sich lohnen, eine tief im Geld liegende Call-Option vor dem Ex-Dividenden-Tag auszuüben, wenn die Dividende den verbleibenden Zeitwert übersteigt.
- Illiquider Optionsmarkt: Falls die Option schwer handelbar ist (hohe Bid-Ask-Spreads, geringe Liquidität), kann es günstiger sein, sie auszuüben, statt sie mit hohen Abschlägen zu verkaufen.
Automatische Ausübung von Optionen
Die automatische Ausübung (Auto-Exercise) ist ein standardisierter Mechanismus, bei dem Optionen, die sich am Verfallstag im Geld (ITM) befinden, automatisch durch die Clearingstelle ausgeübt werden, sofern der Optionsinhaber keine gegenteilige Anweisung erteilt. Dieser Prozess stellt sicher, dass profitable Optionen nicht versehentlich wertlos verfallen.
Wie funktioniert die automatische Ausübung?
Die OCC verwendet eine Standardgrenze („Threshold“), um festzulegen, welche Optionen automatisch ausgeübt werden: Optionen mit einem inneren Wert von mindestens $0,01 („one cent in-the-money rule“) am Verfallstag werden automatisch ausgeübt. Dies gilt sowohl für Aktienoptionen als auch für Indexoptionen, sofern der Broker keine abweichenden Regeln hat.
Beispiel: Wann kann eine Option automatisch ausgeübt werden und wann nicht?
- Eine Call-Option mit einem Strike von 50 USD und einem Aktienkurs von 50,02 USD am Verfallstag wird automatisch ausgeübt, da sie 2 Cent im Geld liegt.
- Eine Put-Option mit einem Strike von 100 USD und einem Aktienkurs von 99,99 USD wird nicht automatisch ausgeübt, da sie nur 1 Cent aus dem Geld liegt.
Wann kann die automatische Ausübung problematisch sein?
Ein Faktor, der gegen eine automatische Ausübung der Option spricht, ist der Mangel an Liquidität oder Deckung: Der Inhaber einer Call-Option oder der Verkäufer einer Put-Option könnte im Moment der Ausübung möglicherweise nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die zugrunde liegenden Aktien zu erwerben.
Ebenso können unerwartete Kursschwankungen nach Börsenschluss problematisch sein. Eine zum Handelsschluss im Geld liegende Option kann durch nachbörsliche Kursbewegungen aus dem Geld fallen und bei automatischer Ausübung zu unerwarteten Verlusten führen.
Transaktionskosten sind ein weiterer relevanter Aspekt, da die Ausübung der Option zusätzliche Gebühren oder steuerliche Verpflichtungen nach sich ziehen kann.
Wie kann gegen eine automatische Ausübung gesteuert werden?
Anleger können ihren Broker anweisen, eine Option nicht automatisch auszuüben, indem sie eine „Do-Not-Exercise“-Anweisung (DNE) erteilen. Diese Anweisung muss vor der vom Broker festgelegten internen Frist am Verfallstag erfolgen. Dadurch wird verhindert, dass eine im Geld liegende Option ausgeübt wird.
Eine Alternative ist die Glattstellung der Option vor der Fälligkeit. Dies kann vor allem dann vorteilhaft sein, wenn die Option noch einen Zeitwert besitzt, da dieser durch die Ausübung verloren geht.
Beispiel für die Ausübung einer Option
Ein Trader erwirbt eine Put-Option auf die Aktie XYZ mit einem Strike-Preis von 150 Euro. Der Kontrakt umfasst 100 Aktien, sodass der Trader das Recht hat, 100 XYZ-Aktien für insgesamt 15.000 Euro zu verkaufen. Die gezahlte Optionsprämie beträgt 660 Euro, welche der Verkäufer der Option erhält. Handelsgebühren bleiben unberücksichtigt.
Handelsszenario
Am Fälligkeitstag notiert die XYZ-Aktie bei 140 Euro, wodurch die Option im Geld liegt. Da der Trader die Aktien für 150 Euro verkaufen kann, obwohl der Marktpreis nur 140 Euro beträgt, entsteht ein Gewinn. Da die Option profitabel ist, übt der Trader sie aus.
Barausgleich vs. physische Lieferung
Der genaue Ablauf der Ausübung hängt von der Art der Erfüllung (Barausgleich oder physische Lieferung) ab:
- Barausgleich (Cash Settlement): Der Trader erhält den Differenzbetrag zwischen Strike-Preis und aktuellem Kurs: → 1.000 Euro werden direkt gutgeschrieben.
- Physische Lieferung (Physical Settlement): Der Trader verkauft 100 XYZ-Aktien zum Strike von 150 Euro. Im Gegenzug erhält er den vollen Verkaufserlös von 15.000 Euro.
Ablauf des Ausübungsverfahrens
Ausübung einer Option
Die Ausübung einer Option beginnt mit der Entscheidung des Optionsinhabers, sein Optionsrecht zu nutzen.
- Mitteilung an den Broker: Der Optionsinhaber informiert seine Brokerfirma über die Absicht, die Option auszuüben. Dies geschieht in der Regel über den Online-Zugang des Brokers oder über eine Handelssoftware (z.B. Trader Workstation) vor der internen Cut-Off-Zeit des Brokers, die je nach Broker unterschiedlich sein kann.
- Übermittlung an die Clearingstelle: Der Broker leitet den Auftrag an die Clearingstelle (bspw. Options Clearing Corporation (OCC)) weiter.
Zuweisung einer Option
Sobald eine Option erfolgreich ausgeübt wurde, beginnt die zweite Phase: die Zuweisung.
- Zufallsauswahl eines Clearingmitglieds: Die OCC nutzt einen Algorithmus, um eine Clearing-Mitgliedsfirma auszuwählen.
- Interne Zuweisung: Dieser Clearingmitglied weist die Verpflichtung einem ihrer Kunden zu, der eine Short-Position in der ausgeübten Option hält. Dies kann zufällig erfolgen.
- Erfüllung der Verpflichtungen: Der Stillhalter muss die vertraglichen Pflichten erfüllen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass er bei einer Call-Option die zugrunde liegende Aktie liefert oder bei einer Put-Option die Aktie zum Strike-Preis (Ausübungspreis) kauft.
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